Wir beraten Sie und Ihre Unternehmen (GmbH, GmbH & Co. KG, OHG; KG,
Einzelunternehmen, Selbständige und Freiberufler sowie
Aktiengesellschaften) bei der
- Aufstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Einahmen-Überschuss-Rechnung
- Ausarbeitung von Steuererklärungen (betriebliche Erklärungen - u.a.
Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer und bei persönlichen
Steuererklärungen (u.a. Einkommensteuer, Kapitaleinkünfte, Vermietung- und
Verpachtung, Erbschaftssteuer)
- Durchsetzung Ihrer Interessen im Besteuerungsverfahren und bei
Betriebsprüfungen
- Steuerplanung
- Frage nach steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Strukturierung und Umstrukturierung von Unternehmensgruppen
- Steueroptimierung vor dem Unternehmenskauf oder -verkauf
- Steuerliche Gestaltung von Testamenten und Schenkungen
unserer Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht vertreten Sie und Ihr
Unternehmen
- bei Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
- bei Einspruchsverfahren und vorläufigen Rechtsschutz
- bei der Einholung von verbindlichen Zusagen bei Finanzbehörden
- in Steuerstrafverfahren
- in Finanzgerichtsverfahren
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